Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Sie möchten uns konkrete Gesetzesverstöße (z. B. gegen EU-Whistleblowerrichtlinie / Hinweisgeberschutzgesetz (WBRL / HinSchG-E), oder Verdachtsmomente in Zusammenhang mit der Volante GmbH & Co. KG melden? Dafür stehen Ihnen die hier aufgeführten Meldekanäle zur Verfügung.

Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und behandeln dieses mit höchster Priorität.

Rechtliche und Inhaltliche Aufklärung zur Nutzung der internen Meldestelle nach §12 HinSchG

Im Rahmen der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes haben wir zur Sicherstellung der ethischen, moralischen sowie rechtlichen Ansprüchen unseres Unternehmens eine interne Meldestelle eingerichtet. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftspartner, sowie alle Personen, die direkt oder indirekt mit unserem Unternehmen in Verbindung stehen, sollen die Möglichkeit haben, Compliance- bzw. Gesetzesverstöße geschützt zu melden.

Ansprechpartner/in der internen Meldestelle im Unternehmen: Herr Johannes Weig

Meldewege:

Es besteht die Möglichkeit einen Hinweis mündlich oder in Textform einzureichen.

Mündlich und persönlich vor Ort:

Volante GmbH & Co. KG / Färberstraße 2 / 92670 Windischeschenbach (Herr Johannes Weig)

In Textform per Mail an folgende Adresse: hinweisgeber@volante.de

Hinweis:

Wir behalten uns vor, Hinweisen die über andere Meldewege als die oben genannten und Hinweisen die vollständig Anonym bei uns eingehen, nicht nachzugehen.

Ausschließlich Herr Johannes Weig der VOLANTE GmbH & Co. KG erhält Ihre Nachricht. Wir weisen darauf hin, dass wir auf Ihre Daten zur Erreichbarkeit angewiesen sind, um weiterführende Informationen von Ihnen zu erfragen. Rückfragen sind häufig sinnvoll, um den Missstand angemessen aufklären und weitere Schritte gehen zu können. Bei einem anonymen Hinweis ist uns dies je nach Vorfall nur eingeschränkt möglich.

Hinweise werden nur zum Zwecke der Ermittlung und etwaigen Ahndung von Verstößen verwendet. Der Beschuldigte wird über Anschuldigungen zu seiner Person informiert, sobald dies die Ermittlungen nicht mehr gefährdet. Nicht mehr benötigte Daten werden nach Abschluss der Ermittlungen oder spätestens nach 12 Monaten gelöscht.

Wir weisen darauf hin, dass wir bei nachweislichem missbrauch der Meldestelle umgehend rechtliche Schritte einleiten.

Vielen Dank, dass Sie uns helfen, ein faires Miteinander sicherzustellen!